Schulungsanspruch des Wahlvorstands - Im Gespräch mit Rechtsanwalt Frank Birkefeld | aas-Wahlarena
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In dieser Folge der aas-Wahlarena wird ein zentrales Thema für die Praxis beleuchtet: Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands.Eine Betriebsratswahl ist kein Selbstläufer, ihre Komplexität erfordert rechtliches Know-how und gute Vorbereitung. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine Schulung? Und gilt das auch für Ersatzmitglieder?Rechtsanwalt Frank Birkefeld und aas-Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller erklären, worauf Wahlvorstände achten müssen, um typische Fallstricke im Wahlverfahren zu vermeiden und warum eine fundierte Schulung dabei unverzichtbar ist.Weitere Informationen zur Betriebsratswahl 2026 finden Sie unter ➡️ https://www.aas-seminare.de/betriebsratswahlen/Haben Sie Fragen rund um das Thema Betriebsrat, Schulungen oder Seminare? Dann erreichen Sie uns unter www.aas-seminare.de oder telefonisch 0209 165 85 - 0aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
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